AGB und Hausordnung von Rico´s & Chris´ MADE OF STEEL Kampfsportcenter
Die nachfolgenden AGB´s regeln das rechtliche Verhältnis zwischen MADEOF STEEL Kampfsportcenter (MOS) und dem Mitglied.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die AGB jederzeit geändert werden können. Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Ansprüche ableiten.
1.
Angebot und Leistungen
Unser Angebot umfasst, je nach getroffener Abovereinbarung und Standortwahl (siehe Vertrag), die Teilnahme am Kursprogramm laut aktuellem Stundenplan.
Das Angebot kann jederzeit geändert werden, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft besteht.
2.
Nutzung der Einrichtung und Hausordnung
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen (gemäß Aboart) zu den ausgelegten Trainingszeiten zu nutzen.
Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang sind möglich. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Trainers Folge zu leisten.
Für das Training an externen Standorten gelten die Hausordnungen der jeweiligen Anlage/Studios.
3.
Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Eine Nichtnutzung der gebuchten Leistungen berechtigt weder zur Erstattung noch zur Reduktion der Mitgliedsbeiträge oder offenen Zahlungsverpflichtungen.
4.
Mitgliedschaft und Anmeldung von Minderjährigen
Die Buchung einer Mitgliedschaft kann ausschließlich von Personen ab 18 Jahren vorgenommen werden. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung und der Abschluss einer Mitgliedschaft durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
5.
Beitragszahlung
Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäß Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
6.
Höhere Gewalt
Bei einer Betriebsschließung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bereits bezahlter Beiträge. Das MOS kann nach eigenem Ermessen eine alternative Regelung (z. B. Online-Training oder beitragsfreie Verlängerung) anbieten.
7.
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage (www.madeofsteel-kampfsportcenter.ch) und im Aushang ersichtlich. Das MOS ist berechtigt, das Studio zu Ferienzeiten zu schließen.
Schließungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
8.
Nutzung der Trainingsanlagen
Die Trainingsanlagen und -geräte stehen den Mitgliedern mit Ausnahme von Revision, Reinigung oder Umbau während der Betriebszeiten zum nicht-exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
9.
Vertragsübertragung
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom MOS auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.
10.
Standortverlegung
Eine Verlegung des MOS innerhalb des Einzugsgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung der Mitgliedschaft
11.
Beitragsanpassung
Das MOS behält sich das Recht vor, den Jahresbeitrag anzupassen.
12.
Haftungsausschluss
Das MOS haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern oder Mitgliederausweisen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für hinterlegte Gegenstände. Das Mitglied nutzt die Trainingsanlagen auf eigene Gefahr. Das MOS sowie deren Trainer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
13.
Beschädigungen durch Mitglieder
Das Mitglied haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an der Trainingsanlage, -geräten oder -equipment und hat die entsprechenden Reparatur- oder Ersatzkosten zu tragen.
14.
Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt kann in Härtefällen (länger dauernde Krankheit, Unfall oder ein nachweisbarer Wohnsitzwechsel außerhalb eines Radius von 20 Kilometern) schriftlich beantragt werden. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt besteht nicht automatisch und liegt im Ermessen des MOS. Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Wohnsitzbestätigung) sind erforderlich.
15.
Automatische Vertragsverlängerung
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, falls nicht spätestens einen Monat vor Ablauf über das Online-Kündigungsformular
(www.madeofsteel-kampfsportcenter.ch/kuendigung) oder in der MitgliederApp (SportsNow) gekündigt wird. Das Mitglied wird per Mail / Popup in der App rechtzeitig über die anstehende Verlängerung informiert.
16.
Korrespondenz
Die Korrespondenz des MOS mit seinen Mitgliedern erfolgt per E-Mail, Whatsapp, SMS und Postweg.
Sollten Schreiben seitens MOS nicht zugestellt werden können (z.B., weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.) so ist eine Haftung vom MOS ausgeschlossen.
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (z.B. Name, Adresse, Telefon) jederzeit aktuell zu halten.
17.
Mitgliedschaftsübernahme
Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein neuer Vertrag unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) der übernehmenden Person auszufüllen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. MOS behält sich vor, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.
18.
Kameraüberwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainings‐ und Eingangsbereich mit Kameras überwacht und aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit und werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines Vorfalls benötigt werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht überwacht.
19.
Zahlungsmodalitäten und Mahngebühren
Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch
20.
Vertragsunterbrechung
Ein Vertragsunterbruch ist unter folgenden Bedingungen möglich:
-
Gesundheitliche
Gründe:
Krankheit, Unfall, Schwangerschaft (mit Nachweis) -
Berufliche
oder private Gründe:
Auslandaufenthalt oder Weiterbildung (mit Nachweis) -
Ferien:
Bis zu 4 Monate innerhalb der Vertragsdauer, gegen eine Passivgebühr
von CHF 20 pro Monat und Nachweis der Reiseunterlagen. Der Antrag
muss vor der Abwesenheit eingereicht werden. Eine nachträgliche
Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall mit Attest möglich.
Die Verlängerung erfolgt im letzten Mitgliedschaftsjahr nach Eingang der Kündigung.
21.
Anwendbares Recht
Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
22.
Trainingsbeginn
Der Trainingsbeginn kann vom Mitglied über das Online-Anmeldeformular selbst ausgewählt werden.
Das Einhalten dieser Regeln gehört zum Respekt und Anstand gegenüber allen Trainierenden und dem Studio. Es trägt zu einer guten und motivierenden Atmosphäre im MOS
bei, die jedem zugute kommt. Wiederholte Verstösse gegen die Studio- und Trainingsregeln führen nach Verwarnung zum Ausschluss des/der Betreffenden.
Ausgabe
01.03.2025- Änderungen vorbehalten
HAUSORDNUNG DES MADE OF STEEL KAMPFSPORTCENTERS
1. Allgemeines:
1.1 In allen Räumen ist das Rauchen verboten.
1.2 Der/die Teilnehmer*in bestätigt, dass er/sie nicht vorbestraft ist.
1.3 Anschriftenänderungen müssen sofort gemeldet werden.
1.4 Trainingsausrüstung, die dem Studio gehört, ist entsprechend an ihrem dafür vorgesehenen Platz zu versorgen.
1.5 Bei allen während des Trainings auftretenden Verletzungen oder Beschwerden ist der Ausbilder zu verständigen. Mitglieder, die an Fußpilz oder ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen nicht am Training teilnehmen.
1.6 Das Sofa darf nur benutzt werden, wenn saubere und nicht durchgeschwitzte Kleidung getragen wird.
1.7 Die Umkleide, Dusche und das WC sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.
1.8 Die erlernten Techniken dürfen nicht an Aussenstehende weitergegeben werden. Eine eventuelle Anwendung erlernter Techniken in der Öffentlichkeit ist nur unter den nach dem Notwehr-Paragraphen SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 15 aufgeführten Umständen zulässig und muss dem Leiter des MADE OF STEEL Kampfsportcenters sofort gemeldet werden.
Stand: März 2025